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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand: 26.08.2022


Allgemeinen Geschäftsbedingungen HUPS-Club GmbH [PDF-Dokument, 80kb, Stand 10.08.2010]


HUPS®-Club-Card
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HUPS®-Club GmbH

§1. Beginn und Ende der Clubmitgliedschaft:
1. Vertragspartner des Clubmitgliedes (Antragsteller) ist die HUPS®-Club GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 8, 45891 Gelsenkirchen.
2. Die Clubmitgliedschaft kommt mit der Annahme durch den HUPS®-Club zustande. Die Annahme erfolgt durch Einzug des Monatsbeitrages. Sie entsteht im Übrigen unter der Voraussetzung, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
3. Die Clubmitgliedschaft beginnt jeweils zum 1. des im Aufnahmeantrages bezeichneten Monats, frühestens jedoch zum 1. des auf die Aufnahme folgenden Monats. Die Clubmitgliedschaft gilt für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens ein Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen erfolgen.
4. Unbenommen bleibt das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verzug mit der Zahlung des Clubbeitrages nach Mahnung und Nachfristsetzung sowie wesentlicher Vertragsverletzungen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung erfolgt keine Erstattung des Mitgliedsbeitrages.
5. In die Clubmitgliedschaft (Antragsteller) können weitere Personen nur für die Auslandskrankenversicherung einbezogen werden. Die nachfolgenden Regelungen gelten für diese Personen entsprechend, soweit sich nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

§2. Clubmitgliedschaft / Leistungsumfang
1. Erhalt eines Schutzbriefes mit den dokumentierten Leistungen gemäß des mtl. Beitrages: Absicherung bei einem Unfall sowie Auslandsreisekrankenversicherungsschutz.

§3. Beitragszahlung
1. Der HUPS®-Club erhebt für seine Leistungen einen Clubbeitrag, der sich aus dem Antrag ergibt. Zur Zahlung des Clubbeitrages ist der Antragsteller verpflichtet. Dieser wird vom Beginn der Mitgliedschaft berechnet und ist monatlich im Voraus zu zahlen.
2. Fällig ist der erste Beitrag sofort nach Antragstellung der Mitgliedschaft bzw. mit dem nächsten 1. des Folgemonats, der auf den Vertragsabschluss folgt. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich über ein Lastschrifteinzugsverfahren. Im Fall des Widerrufs der Beitragszahlung bzw. der Lastschrifteinzugsermächtigung endet der Vertrag zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin. Die Zahlungspflicht bis zum Kündigungstermin bleibt hiervon unberührt. Die Beitragszahlungspflicht bleibt im Fall der Beendigung des Vertrages bis einschließlich des Monats bestehen, in dem die vollständige Rückgabe der an das Mitglied ausgegebenen Clubkarte und Leistungsurkunde erfolgt.

§4. Beitragsanpassung
1. Bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und dem daraus errechneten Beitrag, ist die HUPS®-Club GmbH berechtigt, den Beitrag entsprechend den berechtigten Berechnungsgrundlagen neu festzusetzen, sofern dies erforderlich ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Club-Leistung zu gewährleisten. Die Änderungen werden zu Beginn des 2. Monates wirksam, der auf die Benachrichtigung des HUPS®-Clubs an das Mitglied folgt.

§5. Ablehnungsrecht des HUPS®-Clubs; Änderung von Bestimmungen
1. Der HUPS®-Club hat das Recht, innerhalb eines Monats nach Antragstellung HUPS®-Club Mitgliedsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Fall der Ablehnung kommt keine Clubmitgliedschaft zustande. Ein Clubbeitrag fällt nicht an.
2. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Der HUPS®-Club kann entsprechend der Bestimmungen für die Beitragsanpassung - jedoch von Anfang an - in diesen Fällen mit Wirkung für bestehende Clubmitgliedschaften die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, für das Clubmitglied zumutbare Bestimmung ersetzen, die dem Vertragszweck der Bestimmung möglichst entspricht.

§6. Mitteilungen, die die HUPS®-Club Mitgliedschaft betreffen,
müssen stets schriftlich erfolgen. Für den HUPS®-Club bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie der HUPS®-Club GmbH zugegangen sind. Vermittler sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt.

§7. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des Kollisionsrechtes.

Gerichtsstand Amtsgericht Gelsenkirchen


HUPS-Club GmbH
Postfach 200 401
45839 Gelsenkirchen
Telefon +49 (0) 209 / 70 169 0

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