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FAQ - Fragen und Antworten

Noch Fragen? Gerne!

Wir haben nachfolgend einige Fragen und Antworten zusammen gestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, bekommen Sie die Antwort schnell und unbürokratisch über unsere Hotline unter

Telefon +49 (0) 209 / 70 169 0 (Montags bis Freitags, 9.00 - 13.00 Uhr)

 

Wer kann die HUPS-Card bestellen?

Die HUPS-Card kann jeder im Alter ab 18 Jahren bestellen, der ein deutsches Bankkonto besitzt. Eltern, Großeltern, Vormunde bzw. Erziehungsberechtigte können die HUPS-Card „Junior Start“ und „Junior Gold“ für ihre Kinder bzw. Enkel und Urenkel bestellen.

Einzige Voraussetzung jedoch ist, dass keine schwere Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 2) oder eine dauerhafte und hochgradig geistige oder psychische Erkrankung vorliegt. Das heißt: selbst mit Pflegestufe 1 können Sie die HUPS-Card beantragen!

Wie alt muss ich mindestens sein, damit ich die HUPS-Card bestellen kann?

Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, d.h. Sie müssen volljährig sein.

Wie alt darf ich höchstens sein, damit ich die HUPS-Card bestellen kann?

Es gibt kein Höchstalter, und auch keine Alterszuschläge.

Gilt die HUPS-Card „Start“, „Standard“, „Premium“ und „Gold“ auch für Selbstständige, Freiberufler oder Arbeitslose?

Ja! Ihre berufliche Situation spielt keine Rolle.

Ich habe die HUPS-Card bestellt. Wie lange dauert es, bis ich meine HUPS-Card zugesandt bekomme?

Sie erhalten die HUPS-Card inklusive aller Unterlagen ca. 10 Werktage nach Ihrer Bestellung.

Ab wann und wie lange ist die HUPS-Card gültig?

Auf den Unterlagen, die wir Ihnen zusammen mit Ihrer HUPS-Card zusenden, steht das Datum des Schutzbeginns aufgedruckt und ist von da an unbefristet gültig. Als Beendigung kommen in Frage: Kündigung von Ihnen, Kündigung aus wichtigem Grund durch den HUPS-Club (z.B. aufgrund unbezahlter Mitgliedsbeiträge) oder Beendigung durch Tod des Antragstellers.

Was ist, wenn sich bei mir mal was ändert?

Wenn sich Ihr Familienstand, Ihre Wohnanschrift oder Ihre Bankverbindung ändert, dann informieren Sie uns bitte umgehend schriftlich oder per E-Mail oder per Telefon.

Wo finde ich die Versicherungsbedingungen und andere Dokumente?

Im Bereich „Downloads“ haben wir Dokumente zum kostenlosen Herunterladen für Sie bereit gestellt. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte - wir helfen gerne weiter.

Ich bin Hobbysportler, Extremsportler oder ich fahre gerne Motorrad - ist das ein Problem?

Nein! Es gibt bei der HUPS-Card keine Risiko-Zuschläge oder -Ausschlüsse. Einzig die aktive Teilnahme an Motorrennen ist nicht abgedeckt.

Ich habe einen sogenannten Risikoberuf, z.B. Feuerwehrmann oder Industriekletterer - ist das ein Problem?

Nein! Es gibt bei der HUPS-Card keine Risiko-Zuschläge oder -Ausschlüsse.

Welche Gesundheitsfragen muss ich beantworten?

Keine! Einzige Voraussetzung jedoch ist, dass keine schwere Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 2) oder eine dauerhafte und hochgradig geistige oder psychische Erkrankung vorliegt.

Welche Unterlagen muss ich bei der Bestellung vorlegen?

Keine!

Was ist eine Wartezeit und wie lange ist die?

Während der sogenannten „Wartezeit“ werden keine Leistungen gewährt. Die HUPS-Card hat jedoch keinerlei Wartezeit!

Wie lange zahlt die Unfallrente der HUPS-Card?

Bis zum Lebensende.

Was ist Berufsunfähigkeit und wann bin ich betroffen?

Unter Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauerhafte Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit oder Unfall. Mit anderen Worten: Sie können nach einem Unfall im Haushalt, während der Arbeitszeit oder auch Ihrer Freizeit Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Der Gesetzgeber stellt hier kaum noch Absicherungen zur Verfügung. Damit droht der finanzielle und soziale Abstieg bis hin zum Sozialfall. Die HUPS-Card hilft mit einer lebenslangen Rente ab einer Invalidität von 50% durch Unfall auch hier!

Wird im Schadensfall direkt auf mein Konto gezahlt?

Ja!

Ist die HUPS-Card eine Altersvorsorge?

Nein. Aber die HUPS-Card ergänzt Ihre private Altersvorsorge um einen wichtigen Aspekt: im Alter nehmen die dauerhaften Gesundheitsrisiken durch einen Unfall enorm zu. So haben Sie im Schadensfall eine finanzielle Absicherung!

Ist die HUPS-Card eine Versicherung?

Nein, die HUPS-Card ist keine Versicherung. Inhaber der HUPS-Card haben jedoch Anspruch auf besonders vergünstigte Versicherungsleistungen, ohne selber Versicherungsverträge abschließen zu müssen. Das bedeutet, dass Sie ohne Gesundheitsfragen und ohne einen eigenen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abschließen zu müssen, mit der HUPS-Card trotzdem umfangreiche Leistungen erhalten. Wir wurden zwar schon mehrmals kopiert aber nie erreicht. Nur bei uns bekommen Sie das Original!

Wie sicher ist die HUPS-Card und deren Leistungen?

Die Leistungen der HUPS-Card sind sehr sicher. Unsere Partner für die Unfallrente und die Auslandsreisekrankenversicherung sind die renommierten und finanzstarken Erstversicherer „die Stuttgarter“ und „Signal Iduna“, die im Schadensfall die zugesicherten Leistungen übernehmen.

Wie lange ist die Mindestlaufzeit der HUPS-Card?

Die Mindestlaufzeit beträgt faire 12 Monate und verlängert sich danach automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Vergleichen Sie das mal mit anderen!

Wann und wie kann ich die HUPS-Card kündigen?

Sie können die HUPS-Card jederzeit zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder per Fax an unsere Hausanschrift erfolgen. Sie erhalten zur Sicherheit von uns eine Kündigungsbestätigung. Wir sind uns aber sehr sicher, daß Sie die HUPS-Card behalten werden, denn die Vorteile der HUPS-Card sind besonders heute bares Geld wert - vor allem dann, wenn es mal hart auf hart kommt.

Wie lange ist die Widerrufsfrist meiner Bestellung der HUPS-Card?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Die genauen Widerrufsinformationen können Sie hier nachlesen.

Wie bezahle ich die monatlichen Beiträge der HUPS-Card?

Der monatliche Beitrag Ihrer HUPS-Card wird einfach und bequem per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Sie brauchen sich um nichts kümmern.

Ich kann mich doch auch selber versichern, wozu die HUPS-Card?

In der Gemeinschaft sind wir stark, davon profitieren auch die HUPS-Card Inhaber. Durch die starke Gemeinschaft des HUPS-Clubs können wir mit Erstversicherern bessere Leistungen zum günstigen Preis aushandeln. So gibt es bei der Unfallversicherung keinerlei Gesundheitsfragen, keine Risikoaufschläge, keine Altersbegrenzung, sie ist weltweit gültig und sogar für Antragsteller mit aktueller Pflegestufe 1 verfügbar. Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt ebenfalls weltweit (außerhalb Deutschlands), hat wie die Unfallabsicherung keine Altersbeschränkung (was nahezu alle Auslandsreisekrankenversicherungen am Markt haben) und verzichtet ebenfalls auf Gesundheitsfragen. Diese Kombination ist einmalig und daher so wertvoll. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Wer oder was ist HUPS“.

Was gilt als Unfall und was nicht?

Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn der Antragsteller sich bei einem Sturz verletzt oder von anderen verletzt wird. Dies gilt grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich, auch Sport- und Verkehrsunfälle, weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben (ausgenommen Vorsatz). Keine Unfälle dagegen sind Krankheiten (z.B. Diabetes) und Abnutzungserscheinungen (z.B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen).

Nicht versichert sind insbesondere Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum, mit wenigen Ausnahmen Infektionskrankheiten, Bandscheibenschäden und die aktive Teilnahme an Motorrennen.

Was ist Unfallkrankenhaustagegeld?

Für jeden Kalendertag, an dem Sie sich aufgrund eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden - also im Krankenhaus liegen - wird das Unfallkrankenhaustagegeld gezahlt. Die Höhe richtet sich dabei nach der gewählten HUPS-Card.

Was ist Genesungsgeld?

Im Anschluß an einen stationären Krankenhausaufenthalt wird für den gleichen Zeitraum, wie Anspruch auf Unfallkrankenhaustagegeld besteht, Genesungsgeld ausgezahlt. Beispiel: nach einem Skiunfall werden 23 Tage im Krankenhaus verbracht. Es besteht somit ein Anspruch auf Unfallkrankenhaustagegeld für 23 Tage. Es werden zusätzlich 23 Tage Genesungsgeld ausbezahlt. Die Höhe des Genesungsgeldes richtet sich dabei nach der gewählten HUPS-Card.

Wann und was leistet die HUPS-Card und was kostet die pro Monat?

Die Leistungen der HUPS-Card erfolgen auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier einsehen können. Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z.B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputation), wird je nach beantragter HUPS-Card eine Unfallrente gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der gewählten HUPS-Card und dem Grad der Beeinträchtigung, wobei die Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% bezahlt wird. Die lebenslange Unfallrente kann auch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Die Annahme erfolgt ohne Gesundheitsfragen, Voraussetzung jedoch ist, dass keine schwere Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 2) oder eine dauerhafte und hochgradig geistige oder psychische Erkrankung vorliegt. Die weiteren Leistungen und deren Höhe entnehmen Sie bitte der detaillierten Übersicht:


Die HUPS-Card für Erwachsene ab 18 Jahren Start Standard Premium Gold
Besondere Leistung: Unfalltodesfall-Leistung Monatliche Unfallrente Vorhanden Vorhanden Vorhanden Vorhanden
bei 100% Invalidität € 1.200,- € 1.500,- € 1.800,- € 2.700,-
bei 90% Invalidität € 800,- € 1.000,- € 1.200,- € 1.800,-
bei 50% Invalidität € 400,- € 500,- € 600,- € 900,-
Leistungsdauer Lebenslang Lebenslang Lebenslang Lebenslang
alternativ Auszahlung als einmalige Kapitalabfindung statt Monatsrente Vorhanden Vorhanden Vorhanden Vorhanden
Besondere Leistung: Unfalltodesfall-Leistung Gesundheitsfragen keine keine keine keine
Top! Unfallkrankenhaustagegeld € 30,- € 30,- € 50,- € 50,-
Top! Bergungs- und Rettungskosten, max. € 50.000,- € 50.000,- € 50.000,- € 50.000,-
Top! Auslandsreisekrankenversicherung Vorhanden Vorhanden Vorhanden Vorhanden
Monatlicher Beitrag € 19,50 € 24,90 € 31,70 € 39,50
 

 

Die HUPS-Card für Kids und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren Junior Start Junior Gold
Besondere Leistung: Unfalltodesfall-Leistung Monatliche Unfallrente Vorhanden Vorhanden
ab 90% Invalidität € 2.600,- € 3.000,-
bei 50-89% Invalidität € 1.300,- € 1.500,-
alternativ Auszahlung als einmalige Kapitalabfindung statt Monatsrente Vorhanden Vorhanden
Leistungsdauer Lebenslang Lebenslang
Besondere Leistung: Unfalltodesfall-Leistung Gesundheitsfragen keine keine
Top! Unfallkrankenhaustagegeld --- € 35,-
Besondere Leistung: Soforthilfe bei Krebserkrankungen Genesungsgeld --- € 35,-
Besondere Leistung: Soforthilfe bei Krebserkrankungen Soforthilfe bei Krebserkrankungen € 10.000,- € 10.000,-
Unfalltodesfall-Leistung € 5.000,- € 10.000,-
Monatlicher Beitrag € 12,50 € 18,00
 

Für wen gilt die Auslandsreisekrankenversicherung der HUPS-Card?

Versicherte Personen sind die uns namentlich genannten Personen. Als Familienangehörige gelten Ehepartner, Lebensgefährte und die unterhaltsberechtigten Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben. Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Versicherungsschutz besteht für die mitversicherten Personen (z.B. die mitversicherten Kinder) auch, wenn sie allein reisen.

Was muss ich tun, um die Auslandsreisekrankenversicherung nutzen zu können?

Sie informieren uns bitte bis spätestens eine Woche vor Reiseantritt und teilen uns Reiseteilnehmer, Reisedauer und das Reiseziel mit. Bei Kurzfrist- oder Last Minute-Reisen rufen Sie uns bitte umgehend nach Reisebuchung an! Wir kümmern uns um alles weitere.

Wo gilt die Auslandsreisekrankenversicherung?

Sie gilt weltweit außerhalb Deutschlands.

Gibt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung eine Altersbeschränkung?

Nein! Mit der HUPS-Card besteht auch bei der Auslandsreisekrankenversicherung keine Alterbeschränkung. Die übliche Altersgrenze von 65 Jahren entfällt.

Was ist in der Auslandsreisekrankenversicherung versichert?

Kostenerstattung für die während einer Auslandsreise entstandenen Aufwendungen zu 100% für

  • ambulante und / oder stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • ärztlich verordnete Gehhilfen, Schienen und Stützapparate zur Akutversorgung
  • Krankenhaustagegeld (anstelle Kostenerstattung)
  • für konservierende oder schmerzstillende Zahnbehandlung
  • für die ärztliche angeordnete Rückführung an den ständigen Wohnsitz
  • für die Bestattung im Ausland oder Überführung an den ständigen Wohnsitz bis zu 10.000 Euro

Gibt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung eine Selbstbeteiligung?

Nein.

Wie oft und wie lange pro Reise kann ich die Auslandsreisekrankenversicherung im Jahr in Anspruch nehmen?

Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele private Reisen und bis zu einer Dauer von 42 Tagen pro Reise.

Gilt die Auslandsreisekrankenversicherung auch für berufliche Reisen?

Nein.

Was ist, wenn ich eine berufliche Reise privat verlängere?

Dann beginnt die Auslandsreisekrankenversicherung mit dem Tag, an dem Sie den privaten Teil der Reise beginnen. Bitte geben Sie in diesem Fall genau an, wann der berufliche Teil der Reise endet und der private Teil der Reise beginnt und endet.

Was muss ich tun, wenn sich an meiner Lebenssituation etwas ändert?

Sollte sich an Ihrer Lebenssituation etwas ändern, z.B. der Familienstand oder der Partner, dann informieren Sie uns bitte zeitnah, damit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Wir können leider nur die Personen berücksichtigen, die uns rechtzeitig namentlich benannt wurden.

 

  Die HUPS-Card ist ein urheberrechtlich geschütztes Markenprodukt der HUPS-Club GmbH.
© 2006-2020 HUPS-Club GmbH, Gelsenkirchen.